Zugelassene Beschränkungen auf dem Anheben des privaten Kapitals

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Sicherheiten Opfer werden durch die Sicherheiten Tat von 1933 und die Richtlinien darunter geregelt. Die relevanten Richtlinien, in Bezug auf einen privaten Antrag eines Starts, sind die, die auf Befreiung von der Ausrichtung bezogen werden.

Zugelassene Beschränkungen entsprechend VEREINIGTE STAATEN Gesetz

Entsprechend Abschnitt 4(2) der Sicherheiten Tat von 1933, gibt es keine Notwendigkeit, Anteile (oder ein Prospekt liefern) an einem privaten Verkauf von Sicherheiten zu registrieren. VEREINIGTE STAATEN Gerichte haben bestimmte Bedingungen für das Befreien der privaten Verkäufe von der Ausrichtung niedergelegt. Im Allgemeinen müssen die folgenden Anforderungen entsprochen werden für die Befreiung, um vorhanden zu sein: (1) empfängt das offeree oder wird Zugang zur wesentlichen Information über die Firma gegeben; (2) wird die Austeilung der Aktien direkt und nicht über Mittel des Massenabsatzes durchgeführt; (3) ist die Zahl offerees und Kunden begrenzt; (4) dienen die Kunden in der Praxis nicht als Verteiler der Anteile (das heißt, kaufen sie sie nicht mit dem Ziel von sie kurzfristig wiederverkaufen).

Die meisten Investitionen des privaten Kapitals in den Starts qualifizieren für die Befreiung. Jedoch ist sie noch am besten, auf freien Richtlinien wie denen zu beruhen, die in vorgeschriebenem D. Regulation D enthalten werden, wurde verkündet durch die Aktien und Austausch-Kommission (sek) zwecks definitives zur Verfügung zu stellen (obgleich nicht exklusiv) ordnet für Befreiung von der Ausrichtung an. Die Richtlinien in Regelung D befreien den Verkauf von Sicherheiten durch Firmen von der Ausrichtung in einer von drei Möglichkeiten:

  • Eine Austeilung in Übereinstimmung mit Richtlinie 504— der Verkauf der Sicherheiten für eine Gesamtmenge von bis $1 Million in einer Periode von 12 Monaten ist von der Ausrichtung ohne andere Bedingungen ausgenommen.

  • Eine Austeilung in Übereinstimmung mit Richtlinie 505— der Verkauf der Sicherheiten für eine Gesamtmenge von bis $5 Million in einer Periode von 12 Monaten ist von der Ausrichtung ausgenommen, vorausgesetzt daß alle Investoren außer 35 "beglaubigte Investoren" sind (d.h., können 35 Investoren Investoren sein, die nicht beglaubigte Investoren sind). Diese Bezeichnung bezieht im Allgemeinen sich die auf folgenden Investoren: Bänke, Vermittler, institutionelle Anleger, Manager und Direktoren der Firma oder der Einzelpersonen mit dem Reinvermögen, das $1 Million übersteigt oder des Einkommens, das $200.000 pro Jahr ($300.000 pro household/couple) übersteigt.

  • Eine Austeilung in Übereinstimmung mit Richtlinie 506— dieses bezieht sich den auf Verkauf der Sicherheiten für eine unbegrenzte Menge "beglaubigte Investoren" und zu anderen 35 Investoren, die sind nicht "beglaubigte Investoren." Jedoch unter dieser Regelung, die nicht die Menge des Antrags begrenzt, werden die "nicht-beglaubigten" Investoren angefordert darzustellen, daß sie, entweder alleine oder zusammen mit ihren Repräsentanten sind, um den Nutzen und die Gefahren festzusetzen, die in die Investition mit einbezogen werden.

Um die Regelung D Richtlinien zu treffen, werden Investoren gewöhnlich angefordert in der Investitionvereinbarung darzustellen daß sie sind in der Tat "beglaubigte Investoren."

Wie man den zugelassenen Anforderungen entspricht

Wie oben erwähnt, ist eine Privatplazierung abhängig von Hausangestellt und gelegentlich auch Auslandsobligationgesetzen, sowie die Richtlinien, die vom Vertragsrecht ableiten. Die folgende Diskussion adressiert beide diese Sätze Gesetze.

  • Die Zahl und die Identität den offerees und den Kunden— als Regel, Sicherheiten sollten nicht vielen offerees angeboten werden, die nicht "beglaubigte Investoren" unter VEREINIGTE STAATEN Gesetz sind. In jedem möglichem Fall sollten Anteile Investoren ausschließlich angeboten werden, die, entweder alleine oder mit der Unterstützung der Berater sind, um die Bedeutung der Investition zu verstehen und die Gefahr zu tragen, die in solche Investition mit einbezogen wird. Dieses würde auch Ansprüche durch Kunden in Bezug auf Betrug oder Ausnutzung unter Vertrag Gesetz verhindern.

  • Das anbietendokument— das Dokument, gemäß dem die Aktien angeboten werden (normalerweise der Unternehmensplan oder ein PPMS—Privatplazierung Protokoll) sollte die ganze wesentliche Information über die Firma einschließen. Zusätzlich sollte jedes Dokument numeriert werden und eine Aufzeichnung sollte von der Person gehalten werden, der sie gegeben wurde und so prüfte die Zahl offerees und daß alle materiellen Ausgaben ordnungsgemäß freigegeben wurden.

  • Persönliche Vermittlungen— Vermittlungen sollten in Person mit jedem Investor geleitet werden, um die Furcht zu beseitigen, daß der Verkauf der Anteile als allgemeiner Antrag eingestuft wird, die Archivierung einer Ausrichtung Aussage erfordernd. Zusätzlich sollte jedem Investor die Gelegenheit gegeben werden, einen Sorgfaltprozeß durchzuführen, der Ansprüche von Misrepresentations und Ansprüche unter dem Vertragsrecht verhindern würde.

  • Die Investitionvertrag— Darstellungen sollten in Bezug auf (1) die Erfahrung des Investors in den Investitionen der Art in der Frage und in seinem oder Sein ein "beglaubigter Investor" zwecks des VEREINIGTE STAATEN Gesetzes erreicht werden; (2) die Fähigkeit des Investors, die Gefahr und sein oder Verständnis des Themas der Investition zu tragen; (3) die Tatsache, daß er oder sie einen Sorgfaltprozeß zu seiner oder Zufriedenheit geleitet hatten; (4) erlegte sein oder Verständnis der Beschränkungen dem Verkauf der Anteile auf, die nicht verzeichnet werden, damit Handel und seine oder Schnelligkeit sie befolgt.

dieses ist ein Artikel, der von Peter Kolle hinzugefügt wird


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